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Atemschutzgeräteträger

Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

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Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger findet zentral auf der Atemschutzübungsanlage in Wetzlar statt. Hier werden neben den theoretischen Themen wie Grundlagen der Atmung, Atemgifte, Aufbau und Funktion und Einsatz von Pressluftatmern und Vollmasken, Einsatzgrundsätzen und Notfallmaßnahmen und praxisnahe Ausbildung durchgeführt. Der Lehrgang auch Belastungsübungen, um das erlernte Wissen praktisch umzusetzen. Das Ziel der Ausbildung ist es, dass die Lehrgangsteilnehmer einen sicheren Einsatz unter Atemschutz durchführen zu können.

Der Fortbildungslehrgang des Atemschutzgeräteträger ist der Lehrgang Atemschutzgeräteträger II. Es berechtigt das das Tragen von Chemikalienschutzanzügen.

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Sprechfunkausbildung

Ausbildung zum Sprechfunker

Da die Anzahl der Teilnehmer im Sprechfunkbetrieb bei der Feuerwehr, Polizei, den Rettungsdiensten und allen anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) enorm ist, müssen die Feuerwehrkräfte den Sprechfunkbetrieb an Einsatzstellen und im allgemeinen Dienstbetrieb sicher beherrschen. Das Ziel der Ausbildung ist die Kenntnis der Grundlagen des Sprechfunkbetriebs der nichtpolizeilichen BOS und die zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. In dem 16-stündigen Lehrgang, lernen die Lehrgangsteilnehmer neben theoretischen Inhalten, wie z.B. Rechtsgrundlagen und physikalischen Grundlagen, auch in unterschiedlichen praktischen Übungen die Regeln des Sprechfunkbetriebes. In erster Linie gilt es, die entsprechenden Vorschriften kennenzulernen und umzusetzen. Nach einem schriftlichen Leistungsnachweis und einer praktischen Funkübung dürfen neue Sprechfunker in den Übungs- und Einsatzdienst an den Funkgeräten eingesetzt werden.

Grundausbildung

Grundausbildung Truppmann Teil 1 + Teil 2

Truppmannausbildung Teil 1

Grundlage jedes Feuerwehreinsatzes sind gut ausgebildete Feuerwehrangehörige. Die Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen richtet sich nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2. In einem 70-stündigen Lehrgang werden den Feuerwehranwärtern die Grundbegriffe des "Feuerwehrhandwerks" vermittelt.  Neben den theoretischen Kenntnissen wie Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, steht hauptsächlich praktische Ausbildung auf dem Programm. Von den Grundsätzen eines Löscheinsatzes, über die Einweisung/Erkundung in die (unterschiedlichen) Fahrzeuge/Fahrzeugarten/-gruppen, bis zum Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten reicht die Palette.
Am Ende der Ausbildung warten auf die Lehrgangsteilnehmer eine schriftliche und mehrere praktische Übungen als Prüfung in der Gruppe.
Das Ausbildungsziel ist, dass die Teilnehmer unter Anleitung grundlegende Tätigkeiten in der Funktion eines Truppmannes im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz ausüben können.

 

Truppmannausbildung Teil 2

Die jungen Feuerwehrangehörigen sollen in den ersten beiden Dienstjahren in ihrer Feuerwehr ihre Kenntnisse und Fertigkeiten festigen. Routine ist durch nichts zu ersetzen, und so muss vieles, was in der Grundausbildung gelernt wurde, in dem Lehrgang „Truppmannausbildung Teil 2“ vertieft werden.

Die Truppmannausbildung (Grundausbildung) ist erst nach 2 Jahren und erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen.