Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen.

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

Umgang mit kalten Brandstellen

Umgang mit kalten Brandstellen Informationsblatt der Feuerwehr

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind.

Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.

Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.

Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.

Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten.

1. Erstmaßnahmen

Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nichtbetroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuhe abtreten aus.

Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

2. Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.

Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden: • Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff • für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe • FFP2/FFP3) • Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

3. Entsorgung

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte (s. Anschriften) leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können.

Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in: • verwertbare Bestandteile • nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeauf-schlagter Materialien • besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)

Verwertbare Bestandteile sind z.B.:

• Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung) • nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:

• Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden. • Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden. • Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.

Adressen und Ansprechpartner zu Fragen nach dem Brandereignis / Brandschaden-beseitigung

Finden sie z.B. in den Gelben Seiten unter „Brandschadensanierung /Brandschaden-beseitigung“.

Schutzausrüstung

Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen. Hinweise können Sie in den „gelben Seiten“ unter den Stichworten • Arbeitsschutzausrüstung oder • Berufsbekleidung finden.

Entsorgung

Rückfragen zur Entsorgung der Brandrückstände richten Sie bitte an:

Abfallwirtschaft Lahn Dill 06441 407-1818

Für Rückfragen und für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:

Stadt Dillenburg Abteilung Brandschutz

Stadtbrandinspektor Michael Reichel Gerberei 2   35683 Dillenburg   02771 896-612

www.feuerwehr-dillenburg.de

Quelle: Vfdb-Richtlinie 10/06 = VdS Richtlinie 2217 „Umgang mit kalten Brandstellen“ 

Falls noch nicht vorhanden, möchten wir Sie auf die Wichtigkeit von Rauchmeldern Hinweisen

Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können. Wichtige Informationen erhalten Sie unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

Rauchmelderpflicht Hessen kurz und knapp • seit 24. Juni 2005 • für alle Wohnungen mit einer Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2014 • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen • Regelung in (HBO) Hessische Bauordnung § 13