Sonderausbildung
text
Ausbildung allgemein
Grundsätze zur Ausbildung der Feuerwehr
Die Ausbildungsziele zur Ausbildung für die Freiwillige Feuerwehr sind so gestaltet, dass sie aufeinander aufbauen.
Die Inhalte der Aus- und Fortbildung sind funktionsbezogen auf die Tätigkeiten ausgerichtet, insbesondere bei der
• Rettung von Menschen und Tieren,
• Ersten Hilfe,
• Bekämpfung von Bränden,
• Bergung von Sachen,
• Leistung technischer Hilfe,
• Bekämpfung von Gefahren durch atomare, biologische und chemische Stoffe und der
• Durchführung des Brandsicherheitswachdienstes.
Die Aus- und Fortbildung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen, der technischen Regelwerke, der Unfallverhütungs-vorschriften und den zugehörigen Merkblätter sowie der Gebrauchsanleitungen der Hersteller.
Die Ausbildung gliedert sich in die
• Truppausbildung
• Technische Ausbildung und der
• Führungsausbildung
Die dreiteilige Truppausbildung, besteht aus dem Grundlehrgang (Truppmannausbildung Teil 1), der darauf aufbauenden Truppmannausbildung Teil 2 sowie dem abschließenden Truppführerlehrgang. Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.(Der Trupp ist die kleinste Einheit und besteht aus zwei Feuerwehrangehörigen, einem Truppführer und einem Truppmann.)
Die technische Ausbildung beinhaltet die Ausbildung zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten oder den Sonderausbildungen (z.B. Gefahrguteinsätzen, Bahnlehrgängen).
Die Führungsausbildung bildet Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion ausüben zum Gruppenführer und Zugführer aus oder bildet sie für besondere Einsätze (z. B.: Gefahrguteinsätze) fort.
Die erfolgreiche Teilnahme an allen Lehrgängen wird durch einen Leistungsnachweis festgestellt, der in schriftlich und praktisch durchzuführen ist.
Führungskräfte ab Gruppenführer, insbesondere Leiter von Feuerwehren, sowie die Ausbilder sollen zusätzlich innerhalb von jeweils höchstens sechs Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Funktion, nachweislich an einem Fortbildungsseminar teilnehmen.
Durchgeführt wird sie auf Standort- oder Kreisebene sowie an der Hessischen Landes Feuerwehrschule (HLFS) in Kassel.
Maschinist
Ausbildung zum Maschinisten für Löschfahrzeuge
Im Lehrgang „Maschinist für Löschfahrzeuge“ lernen die Teilnehmer, um im Einsatz ein Löschfahrzeug und sonstige motorbetriebenen Aggregate und Pumpen bedienen und verstehen zu können, sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Während des Lehrgangs findet auch hier eine theoretische Ausbildung in Rechtsgrundlagen, sowie die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten des Maschinisten statt. Unter anderem lernt er in den mindestens 35 Stunden theoretische und praktische Themen wie Motorenkunde, Löschfahrzeuge, Feuerlöschkreiselpumpen, Wasserförderung, Pumpen und Aggregaten. Den Abschluss der Ausbildung bildet eine praktische Übung.
Truppführer
Ausbildung zum Truppführer
Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Hier wird den Feuerwehrangehörigen ein hohes Maß Verantwortung übertragen. In mindestens 35 Stunden lernen die Teilnehmer, innerhalb einer Gruppe oder Staffel als Führer eines Trupps nach Auftrag fachlich richtig und selbstständig zu handeln. Ein Truppführer muss Gefahren beim Einsatz erkennen, diese entsprechend bekämpfen oder seinen Trupp vor Ihnen schützen und dies dem Gruppenführer (nächste Führungsebene) melden.
Die Truppführerausbildung ist Voraussetzung für sämtliche Führungs - und Fachlehrgänge.