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Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

ANGEHÖRIGE DER EINSATZABTEILUNG

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr leisten ihren Dienst freiwillig und ehrenamtlich im Dienste unserer Stadt. Sie müssen für die Übernahme des Ehrenamtes geistig und körperlich sowie persönlich geeignet sein. Die gesundheitliche Eignung wird in einer Feuerwehrtauglichkeituntersuchung festgestellt. Eine dem anspruchsvollen Feuerwehrdienst entsprechende körperliche Grundfitness sollte vorhanden sein. In den Feuerwehrdienst dürfen nur Person aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Der Feuerwehrdienst endet mit dem 60.Lebensjahr, auf Antrag des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen kann der Dienst über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus bis zum 65. Lebensjahr verlängert werden.

Aktive Feuerwehrangehörige sollen ihren Wohnsitz in der Stadt Dillenburg haben oder müssen regelmäßig für Einsätze in der Stadt Dillenburg zur Verfügung stehen.

Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist unentgeltlich. Bei längeren Abwesenheiten von der Arbeit, bei Einsätzen oder während des Besuchs von Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule, wird der Verdienstausfall ersetzt.

Pflichten im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst

Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind im Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz  (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz HBKG) sowie in der "Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dillenburg" geregelt.

Aktive Feuerwehrangehörige versehen hoheitliche Aufgaben und sind dafür mit speziellen Rechten und Pflichten ausgestattet. So ist zwar der Eintritt in die Feuerwehr freiwillig, die Teilnahme an Ausbildungen und Übungen und die Mitwirkung im Einsatz sind Pflichten. Ein Mitglied der Einsatzabteilung soll im Jahr 40 Ausbildungsstunden absolvieren. Bei Alarm sollen die Aktiven sofort erscheinen.

Deshalb ist der Freiwillige Feuerwehrdienst nur möglich, wenn er von Partner, Familie, Arbeitgeber und Kollegen mitgetragen wird.

Der Feuerwehrdienst ist eine anspruchsvolle und wichtige ehrenamtliche Aufgabe, zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages der Stadt.