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Aufgaben

Abwehrender Brandschutz und Allgemeine Hilfe

Die Aufgaben der Feuerwehr sind: im Rahmen der geltenden Gesetzte nach pflichtgemäßen Ermessen erforderliche Maßnahmen zu treffen, um von Menschen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder anderen Notlagen, insbesondere durch schadensbringende Naturereignisse sowie bei drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden.

Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn ihre originären Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.

Retten

Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z. B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.

Löschen

Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft.

Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die technischen Hilfeleistungen stark zu – die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation.

Bergen

Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.

Schützen

Vorbeugende Maßnahmen (das Schützen) beinhalten im wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden z. B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen.

 

Der vorbeugende bauliche Brandschutz gehört nicht zur Zuständigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Dillenburg.