Rettungsgasse wird neu geregelt
Seit 01.01.2017 gibt es neue Regeln der Straßenverkehrsordnung
Die bisherigen Regelungen zur Bildung der Rettungsgasse auf mehrspurigen Autobahnen und Bundesstraßen hat in der Vergangenheit häufig zu Problemen geführt. Daher sind am 01.01.2017 neue Regeln in Kraft getreten, die dass bilden der Rettungsgasse vereinfachen sollen. Wurde auf mehrspurigen Straßen die Rettungsgasse bisher immer in der Mitte gebildet, heißt es ab sofort: Links fährt links und alle anderen möglichst weit rechts. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem Linken und allen übrigen Fahrstreifen gebildet. Somit ist es für alle einfacher herauszufinden wo sie hin müssen, denn das Suchen nach der Mitte erübrigt sich. Bei unseren Einsätzen geht es oftmals um Minuten. Die Bildung von Staus verlängert die Anfahrt der Einsatzkräfte teilweise erheblich. Die Bildung der Rettungsgasse kann daher Lebensrettend sein! Nicht zuletzt deswegen kann das Missachten dieser Regelungen zu einem Bußgeld führen.
Hier geben wir Ihnen wertvolle Tipps, so dass Sie in solchen Situationen richtig reagieren können, und die Einsatzkräfte nicht wertvolle Sekunden verlieren.
Bei allen Verkehrsteilnehmern sollte gelten
- • Keine Panik bei Blaulicht und Martinshorn – Ruhe bewahren! Orientieren sie sich:
- • Woher kommt das Signal?
- • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
- • Wie viele Fahrzeuge sind es?
- • Können weitere Folgen ?
Beachten sie folgende Verhaltensregeln:
- • Immer den Blinker setzen um den Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten.
- • Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Straßenrand!
- • Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug einscheren lassen.
- • Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und notfalls anhalten.
- • Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen und ggf. über die Haltelinie in die Kreuzung einfahren, wenn dies der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
- • Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.
- • Starten sie vor Unfallstellen keine „wilden Wendemanöver", den anfahrenden Einsatzfahrzeugen könnte hierdurch die Anfahrt zur Einsatzstelle blockiert werden.
Folgende Regeln sind wichtig für zwei- bzw. dreispurige Straßen:
- • Auf zweispurigen Autobahnen ist zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse zu bilden.
- • Bei einer mehrspurigen Autobahn oder Bundesstraße ist zwischen der linken und allen anderen Spuren Platz für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
- • Schon bei beginnendem Stau genügend Abstand halten, damit man gegebenenfalls zur Seite ausweichen und die Rettungsgasse bilden kann.
- • Den rückwärtigen Verkehr durch Rückspiegel und Seitenspiegel beobachten und vorsichtig zur Seite fahren.
- • Aufmerksam bleiben, auch wenn schon Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind. Oftmals folgen weitere Fahrzeuge.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rettungsgasse-rettet-leben.de.